Krankenkassen Leistung Kinderkrankengeld.
Krankengeld wenn das Kind krank ist .
Folgende Frage zum Thema Krankenkassen Leistungen erreichte mich heute Vormittag per Email.
Sabine hatte folgende Frage zum Thema Kinderkrankengeld.
Ich wohne in Thalheim im Erzgebirge und das liegt in Sachsen .
Ich bin verheiratet und mein Mann ist genauso wie ich berufstätig.
Meine 10 Jährige Tochter Christine ist krank und ich möchte nun nicht zur Arbeit gehen .
Ich habe gehört das es bei der AOK Sachsen ein Kinderkrankengeld gibt, bei dem man wie als wenn man selber krank geschrieben ist ein Krankengeld bekommt und so ohne große Einbußen sein krankes Kind betreuen kann. .
Ich bin bei der AOK und da heute Sonntag ist kann ich da niemanden ereichen.
Meine Antwort auf die Frage .
Ich habe da ein wenig für Dich im Internet recherchiert und habe auch was gefunden .
Der Link ist unten .
In Sachsen und sicherlich auch in anderen Bundesländern gibt es von der Krankenkasse AOK das Kinderkrankengeld der AOK Sachsen
Wenn Du ein Kind pflegen musst und Dein Arbeitgeber Deinen Lohn nicht weiterzahlt, wenn Du zu Hause bleibst , kannst Du Krankengeld erhalten .
Da Dein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und kein anderer, der in Deinem Haushalt lebt, die Pflege übernehmen kann, weil Dein Mann ja auch berufstätig ist , wirst Du wohl das Kinderkrankengeld bekommen.
Verheiratete können bis zu 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld für jedes erkrankte Kind bekommen.
Du musst allerdings zum Arzt denn der Artz muss Deine Abwesenheit von der Arbeit wegen der Krankheit Deines Kindes verordnen.
Zum Thema Kinderkrankengeld hat die AOK Sachsen auch ein Informationsblatt ins Internet gestellt.
Das Informationsblatt kannst Du Downloaden indem Du auf folgenden Link klickst .
Kinderkrankengeld der AOK Sachsen
Über eure eigenen positiven Erfahrungen mit Krankenkassen Leistungen könnt Ihr hier auf www.vuwa.de berichten.
Schickt mir einfach eure Erfahrungen.
Grüße Lothar
Webmaster www.vuwa.de
Übersicht Krankenkassen Leistungen
17.07.2007 15:40 Uhr Inhalt Ende -->