Fertighaus Hersteller und Anbieter
Wer stellt Fertighäuser her, und wer bietet sie an?







Es gibt eine Reihe von verschiedenen Anbietern von Fertighäusern, aber wenn sich der Bauherr für ein Fertighaus entscheidet, sollte er wie bei allen Entscheidungen für eine Immobilie einige Grundregeln beachten. Zunächst bietet sich für den Interessenten an, sich eine Reihe von verschiedenen Musterhäusern anzusehen, bis er den richtigen Haustyp für sich entdeckt hat. In einigen Fällen sind Fertighaus - Hersteller und Anbieter eine Firma. Dies hat normalerweise den Vorteil, dass man sich bei Unregelmäßigkeiten nur an eine Firma wenden muss. Sobald der Interessent einen Haustyp für sich entdeckt und entschieden hat, dass es dieses Haus sein soll, sollte er unbedingt versuchen, eine Festpreisgarantie über die gesamte Bauzeit zu bekommen. Dies schützt ihn besonders bei einem Jahreswechsel vor unliebsamen Preiserhöhungen. Diese Festpreisgarantie schützt den Käufer auch vor Verzögerungen beim Hausbau, wenn die geplante Bauzeit überschritten ist.

Des Weiteren sollte der künftige Hausbesitzer eine Bezahlung Zug um Zug vereinbaren. Dies bedeutet, dass erst ein Bauabschnitt fertiggestellt wird und anschließend für diese geleisteten Arbeiten die Bezahlung erfolgt. Der Bauherr sollte auch darauf achten, dass die derzeitigen Energiesparverordnungen in jedem Fall eingehalten werden. Für einige Energieeinsparungen gibt es von den Ländern Zuschüsse, und diese möchte sich kein Hauskäufer entgehen lassen.

Dann sollte der künftige Besitzer eines Fertighauses darauf achten, dass bestimmte Ausstattungspakete in der Qualität geliefert werden, wie es bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Steht im Auftrag beispielsweise Fliesen Abriebstufe 3, dann darf keine Abriebstufe 2 eingebaut werden. Zudem gilt bei Ausstattungspaketen, dass diese einzelnen Teile bei der Anlieferung genau kontrolliert werden. Falls bei der Lieferung ein Teil fehlt und dies übersehen wurde, kann im Nachhinein die Lieferung nicht mehr beanstandet werden. Falls unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt ein nachträglicher Ausbau erfolgen soll, muss der künftige Fertighausbesitzer schon im Vorfeld die besonderen Statikveränderungen mit der Baufirma absprechen, damit die Statik auch für Um- oder Ausbauten den Vorschriften entspricht. Die Fertighaus Hersteller und Anbieter stehen dem künftigen Besitzer gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

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25.02.2008 12:07 Uhr