Einlagensicherung in Deutschland








 

Wer in Deutschland Bankguthaben besitzt, ist meistens auch durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt. Dieser Begriff bedeutet eine Schutzfunktion der Einlagen (eben Bankguthaben), gegen evtl. Insolvenz der Kreditinstitute.  Die Einlagensicherung in Deutschland ist vor allem eine gesetzliche Maßnahme, an die sich alle Banken halten müssen. Allerdings sind viele darüber hinaus bereit, weitere Sicherungen anzubieten. Dazu zählt der sogenannte Einlagensicherungsfond der jeweiligen Bankverbände. Natürlich sorgt diese freiwillig ergänzende Absicherung für zusätzlichen Schutz der Kundengelder. Wer Bankgeschäfte abwickelt, insbesondere Kapital anlegen möchte, sollte sich auch nach der Einlagensicherung erkundigen. Schließlich ist bestimmt kein Sparer begeistert, falls die Bank Insolvenz anmeldet oder bereits ein Insolvenzverfahren läuft, das dadurch sein gesamtes Vermögen gefährdet wird oder er es  schlimmstenfalls verliert.

Die Einlagensicherung in Deutschland wurde seit Sommer 2009 von dem bisherigen Betrag von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Und ab Dezember 2010 wird diese Summe nochmals auf glatte 100.000 Euro heraufgesetzt. Gleichzeitig ändert sich die Frist für Auszahlungen, die jetzt auf maximal 30 Tage festgelegt wird. Im Gegenzug ist die Verlustbeteiligung der Kunden von 10 % abgeschafft. Es ist also ein ganz wichtiges Kriterium, das es zu erfragen gilt, sobald man mit Kreditinstituten in Kontakt tritt.  Sogar Sparbriefe sind vor Insolvenz geschützt, sofern sie auf den Namen des Kunden laufen. Um weiterhin die Fond Summe aufrecht zu erhalten bzw. auch zu erhöhen, sind Banken zu einer Nachschuss Pflicht verpflichtet. Dies bedeutet, dass der Fond aufgestockt werden kann.

Insgesamt kann gesagt werden, diese Einlagensicherung einen großen Vorteil der Kunden darstellt. Denn es wird so garantiert, dass deren Gelder nicht verloren gehen, was selbstverständlich bei größeren Anlagen höchst ärgerlich wäre. Fast alle Banken halten sich auch an diese mindestens gesetzliche Vorschrift. Falls Zweifel bestehen, muss dieser Punkt in den jeweiligen AGB's deutlich vermerkt werden. Noch weitere Infos dazu sind im Bild Lexikon zu erfahren.


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