Bauherrenhaftpflichtversicherungen
Die Bauherrenhaftpflichtversicherungen greifen immer dann, wenn der Bauherr, also der Versicherte, seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder eben eine nicht ausreichende Absicherung der Baustelle zu einem Schaden geführt hat. In der Praxis kann der Bauherr also durchaus auch für Schäden verantwortlich gemacht werden, die eine andere auf der Baustelle tätige Person de facto verursacht hat. Daher ist es sehr sinnvoll, dass man sofort mit dem Beginn des Rohbaus über eine solche Bauherrenhaftpflicht verfügt. Die Versicherung springt immer dann ein, wenn die zuvor angesprochenen Schäden zwar vom Versicherten zu verantworten sind, aber keine grobe Fahrlässigkeit und erst recht kein Vorsatz vorgelegen hat. Eine generelle Voraussetzung für das Eintreten der Versicherung ist bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung, dass einer anderen Person oder deren Eigentum ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, der vom Versicherten zu verantworten ist.
Bezüglich der Deckungssummen sollte man im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden wählen. Der Beitrag zur Bauherrenhaftpflicht bemisst sich vor allem nach dem Zeitraum des Versicherungsschutzes, der meistens mit der Fertigstellung des Baus endet. Im Durchschnitt kann davon ausgegangen werden, dass man zum Beispiel für neun Monate Versicherungsschutz etwa mit einer Versicherungsprämie zwischen 100 und 150 Euro rechnen muss.
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Auszug - Seite 74: "Bauherrenhaftpflichtversicherung Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte man schon vor Baubeginn abschließen. Sie besitzt für die gesamte Baudauer Gültigkeit endet aber spätestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss
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