Bauherrenhaftpflichtversicherungen








 
In der Sparte der Haftpflichtversicherungen gibt es verschiedene Versicherungen, die praktisch jeder Verbraucher nutzen sollte, wie zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung. Gerade im Haftpflichtbereich werden aber auch sehr spezielle Versicherungen angeboten, die nur in bestimmten Situationen sinnvoll sind. Dazu gehört sicherlich auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Wie bereits am Namen abzuleiten ist, handelt es sich bei dieser Versicherung stets um einen Bauherren als Versicherungsnehmer. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung soll gegen Schäden absichern, die im Zusammenhang mit einer Baustelle, also in der Regel während des Baus eines Hauses, an anderen Personen oder auch an fremden Sachen verursacht werden. Grundsätzlich ist der Bauherr für alle Schäden haftbar zu machen, die durch das Vorhanden sein der Baustelle entstehen können. Ein typischer Schaden ist in diesem Bereich, wenn eine Baugrube nicht ausreichend abgesichert wurde und sich ein spielendes Kind durch einen Sturz in die Baugrube verletzt.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherungen greifen immer dann, wenn der Bauherr, also der Versicherte, seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder eben eine nicht ausreichende Absicherung der Baustelle zu einem Schaden geführt hat. In der Praxis kann der Bauherr also durchaus auch für Schäden verantwortlich gemacht werden, die eine andere auf der Baustelle tätige Person de facto verursacht hat. Daher ist es sehr sinnvoll, dass man sofort mit dem Beginn des Rohbaus über eine solche Bauherrenhaftpflicht verfügt. Die Versicherung springt immer dann ein, wenn die zuvor angesprochenen Schäden zwar vom Versicherten zu verantworten sind, aber keine grobe Fahrlässigkeit und erst recht kein Vorsatz vorgelegen hat. Eine generelle Voraussetzung für das Eintreten der Versicherung ist bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung, dass einer anderen Person oder deren Eigentum ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, der vom Versicherten zu verantworten ist.

Bezüglich der Deckungssummen sollte man im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden wählen. Der Beitrag zur Bauherrenhaftpflicht bemisst sich vor allem nach dem Zeitraum des Versicherungsschutzes, der meistens mit der Fertigstellung des Baus endet. Im Durchschnitt kann davon ausgegangen werden, dass man zum Beispiel für neun Monate Versicherungsschutz etwa mit einer Versicherungsprämie zwischen 100 und 150 Euro rechnen muss.


Buchtipp: WISO: Immobilienfinanzierung von Michael Hölting
Auszug - Seite 74: "Bauherrenhaftpflichtversicherung Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte man schon vor Baubeginn abschließen. Sie besitzt für die gesamte Baudauer Gültigkeit endet aber spätestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss


Name:

E-Mail:

Betreff:

Nachricht:

Sicherheitscode
  »