Wie ist der Ablauf einer Privatinsolvenz?








Entschließt sich ein Verbraucher, auf Grund finanzieller Schwierigkeiten Insolvenz anzumelden, muss er sich an eine bestimmte Vorgehensweise halten. Zuerst muss er versuchen, sich außergerichtlich mit allen seinen Gläubigern zu einigen. Hierzu legt er den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor, dem diese ausnahmslos zustimmen müssen. Eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt stehen ihm dabei zur Seite. Bei Scheitern dieses Insolvenzvergleichs stellen die zuständigen Stellen ihm auch eine Bescheinigung darüber aus, die er beim Gericht vorlegen muss.
 
Nun stellt der Schuldner oder einer seiner Gläubiger den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im  Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird ein Plan zur Schuldentilgung vorgelegt, der vom Gericht auf Durchführbarkeit geprüft wird und dem mindestens 50 Prozent der Gläubiger zustimmen müssen. Der Plan kann mit dem ersten Schuldenbereinigungsplan identisch sein. Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn bei der außergerichtlichen Einigung nur wenige Gläubiger ihre Zustimmung verweigert haben. Wird eine Mehrheit erreicht, kann das Gericht die Stimmen der ablehnenden Gläubiger ersetzen.

Bleibt auch dies ohne Ergebnis, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Nun wird das vorhandene pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und dessen Erlös nach dem Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet. Danach beginnt in der Regel das Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode. Den Antrag auf Restschuldenbefreiung muss der Schuldner bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Die Wohlverhaltensperiode dauert sechs Jahre ab der Eröffnung. In dieser Zeit hat der Schuldner alle pfändbaren Anteile seines Einkommens sowie die Hälfte von Erbteilen, die ihm in dieser Zeit zufallen, an einen Treuhänder abzutreten, der die Beträge wiederum an die Gläubiger weitergibt. Ist die insolvente Person ohne Beschäftigung, muss sie sich nachweislich um eine zumutbare Arbeit bemühen. Nach erfolgreicher  Wohlverhaltensperiode erteilt das Gericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung. Damit ist er schuldenfrei, muss aber möglicherweise noch längere Zeit mit Konsequenzen wie einem negativen Schufa-Eintrag und damit verbundener fehlender Kreditwürdigkeit leben.
Nähere Informationen zum Ablauf unter http://www.privatinsolvenz.eu/privatinsolvenz/ablauf.html

Das oben eingebundene Video ist aus Youtube und hat dem Weg durch die Privatinsolvenz zur Schuldenfreiheit zum Inhalt



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01.03.2010 12:21 Uhr